Was tun bei einer Kündigung

Als Arbeitnehmer braucht man eine Kündigung nicht zu akzeptieren. Mit einer Kündigungsschutzklage kann die Weiterbeschäftigung durchgesetzt werden. Allerdings muss diese Klage innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung erhoben werden.

Sie können kurzfristig einen Termin in unserer Kanzlei vereinbaren. Wir überprüfen für Sie, ob die Kündigung angegriffen werden kann. Etwa weil keine ordnungsgemäße Sozialauswahl durchgeführt wurde oder Sie im Unternehmen weiterbeschäftigt werden könnten.

Falls Sie nicht im Unternehmen bleiben wollen, bemühen wir uns um eine gütliche Einigung mit Ihrem Arbeitgeber. Etwa durch die Vereinbarung einer angemessenen Abfindung.

Wir verhandeln für Sie mit dem Arbeitgeber, kümmern uns um den Schriftverkehr und nehmen mögliche Gerichtstermine wahr.